A. Hinweise zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten
1. Altgeräte gehören nicht in den Restmüll
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind (Altgeräte), dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall (Restmüll) entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
2. Altbatterien und Lampen vorher entnehmen
Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen lassen, müssen Sie vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Altgerät trennen. Entnommene Altbatterien gehören ebenfalls nicht in den Restmüll. Geben Sie sie an einer Sammelstelle für Altbatterien ab.
Lithiumhaltige Batterien und Akkus (zum Beispiel Lithium-Knopfzellen oder Lithium-Ionen-Akkus) können bei Beschädigung, Kurzschluss oder starker Erwärmung Brände oder Explosionen verursachen. Beschädigen Sie Altgeräte und Batterien nicht: nicht zerlegen, quetschen oder durchstechen. Schützen Sie die Pole entnommener Lithiumbatterien vor Kurzschluss, zum Beispiel mit Klebeband. Beschädigte oder aufgeblähte Batterien gehören weder in den Hausmüll noch in Wertstofftonnen.
3. Rücknahme durch Händler
Zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten sind verpflichtet:
- Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,
- Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
Diese Händler müssen
- a) beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen. Ort der Abgabe ist auch Ihr Haushalt, wenn das neue Gerät dorthin geliefert wird. Die Abholung des Altgeräts ist dann für Sie unentgeltlich. Der Händler muss Sie beim Kauf darüber informieren und fragen, ob Sie ein Altgerät zurückgeben möchten;
- b) auf Ihr Verlangen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen, ohne dass Sie ein neues Gerät kaufen müssen; höchstens drei Altgeräte je Geräteart.
Händler, die elektronische Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten oder in den letzten sechs Monaten angeboten haben, müssen diese Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen, auch ohne Neukauf.
Diese Pflichten gelten auch im Versand- und Onlinehandel. Dort zählen alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte als Verkaufsfläche, bei Lebensmittelhändlern alle Lager- und Versandflächen. Die unentgeltliche Abholung bei Lieferung eines neuen Geräts beschränkt sich im Versandhandel auf Wärmeüberträger (zum Beispiel Kühl- und Gefriergeräte), auf Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen über 100 cm² sowie auf Großgeräte (mindestens eine äußere Abmessung über 50 cm). Für Lampen, Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie für die Rücknahme kleiner Altgeräte ohne Neukauf müssen Versandhändler geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen bereitstellen.
4. Wo Sie Altgeräte abgeben können
Altgeräte aus privaten Haushalten können Sie unentgeltlich an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben, in der Regel an den Wertstoffhöfen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Auskunft gibt Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. Ihr örtlicher Abfallwirtschaftsbetrieb. Außerdem können Sie Altgeräte bei den unter Nr. 3 genannten Händlern abgeben.
Auch PC24 Shop & Service nimmt Altgeräte aus privaten Haushalten freiwillig und unentgeltlich zurück. Computer, Notebooks, Monitore, Drucker und Computerzubehör können Sie in haushaltsüblichen Mengen in unserem Ladengeschäft abgeben: Görlitzer Str. 21, 02957 Weißkeißel, Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen. Größere Mengen sprechen Sie bitte vorher mit uns ab (Telefon +49 (0)3576-2190666, E-Mail info@pc24-store.de). Eine Abholung oder eine Einsendung per Post ist nicht möglich. Verunreinigte Geräte, die eine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit darstellen, können wir ablehnen.
Entnehmen Sie vor der Abgabe Altbatterien und Lampen, wie unter Nr. 2 beschrieben, und löschen Sie Ihre Daten (Nr. 5). Eine Datenlöschung durch uns findet nicht statt.
5. Löschen Sie Ihre Daten
Sie sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät vor der Abgabe zu löschen. Bei einem PC betrifft das vor allem Festplatten, SSDs und andere eingebaute oder angeschlossene Datenträger.
6. Bedeutung des Symbols
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern auf dem Gerät bedeutet: Das Gerät darf am Ende seiner Lebensdauer nicht über den unsortierten Siedlungsabfall (Restmüll) entsorgt werden. Es muss getrennt erfasst werden.
B. Sammel- und Verwertungsquoten
Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gelten in Deutschland gesetzliche Zielvorgaben für die Sammlung (§ 10 Abs. 3 ElektroG) und die Verwertung (§ 22 Abs. 1 ElektroG). Informationen zu ihrer Erfüllung veröffentlicht das Bundesumweltministerium jährlich unter https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikgeraete.
C. Hinweise zu Batterien
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Für Batterien, die in ein Elektro- oder Elektronikgerät eingebaut sind, gelten die Hinweise in Abschnitt A.
Altbatterien können Sie unentgeltlich an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (zum Beispiel Wertstoffhöfe) und bei Händlern abgeben, die Batterien verkaufen.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern auf einer Batterie oder ihrer Verpackung bedeutet, dass die Batterie getrennt vom Hausmüll zu sammeln ist. Enthält eine Batterie mehr als 0,002 % Cadmium oder mehr als 0,004 % Blei, steht unter dem Symbol das chemische Zeichen „Cd“ (Cadmium) bzw. „Pb“ (Blei).
Lithiumhaltige Batterien
Lithiumhaltige Batterien und Akkus (zum Beispiel Lithium-Knopfzellen oder Lithium-Ionen-Akkus) können bei Beschädigung, Kurzschluss oder starker Erwärmung Brände oder Explosionen verursachen. Beschädigen Sie Altgeräte und Batterien nicht: nicht zerlegen, quetschen oder durchstechen. Schützen Sie die Pole entnommener Lithiumbatterien vor Kurzschluss, zum Beispiel mit Klebeband. Beschädigte oder aufgeblähte Batterien gehören weder in den Hausmüll noch in Wertstofftonnen.